Neuerungen zur Sportausübung ab 15. März

ÖJV – Information:

Gute Nachricht: Die österreichische Bundesregierung erlaubt ab 15. März für den Kinder- und Jugendsport in Vereinen erste Öffnungsschritte aus dem Sport-Lockdown. D.h. im Klartext: Das klassische Judotraining bleibt weiter untersagt (mit Ausnahme des Spitzensports). Aber Sportarten ohne Körperkontakt dürfen von Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern ausgeübt werden.

Die wichtigsten allgemeinen Handlungs-Empfehlungen:

  • COVID-19-Ansprechperson: Jeder Verein definiert eine COVID-10-Ansprechperson.
  • Kein klassisches Judotraining: Sportarten mit Körperkontakt sind indoor wie outdoor weiter untersagt.
  • Nur Sport im Freien: Sport ist ausschließlich im Freien mit einem Mindestabstand von zwei Metern (bzw. eine Person pro 20 Quadratmeter) gestattet. Ein Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske muss nicht getragen werden. Geschlossene Räumlichkeiten sind für die Sportausübung weiter nicht erlaubt.
  • Max. 10 Kinder/Jugendliche (Unter-18) und 2 TrainerInnen: Die maximale Gruppengröße darf 10 Kinder/Jugendliche plus 2 Coaches nicht überschreiten. Wenn der Platz es zulässt (mind. 20 Quadratmeter pro Person) bzw. ausreichend TrainerInnen vorhanden sind, dann sind mehrere 10er-Gruppen parallel möglich.
  • Testung: Minderjährige Judoka müssen nicht getestet werden. Für die TrainerInnen gilt: mind. 1 x PCR- oder Antigen-Test pro Woche (keine Selbsttests ohne Bestätigung). Liegt kein Testergebnis vor, muss eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Mund-Nasen-Schutz: Während der Sport-Ausübung ist kein Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske vorgeschrieben.

Mögliche Trainingsinhalte:

Die Wiederaufnahme des „Face-to-Face“-Trainings ist ein wichtiger erster Schritt und hilft den ÖJV-Vereinen in Kontakt mit ihren Mitgliedern zu treten. Auch wenn klassisches Judotraining in der Halle (mit Körperkontakt) noch nicht erlaubt ist, können vielfältige Trainingsangebote geschaffen werden.

  • Verbeugung: Die Judo-Werte und -Regeln sollen eingehalten werden. Ein Training beginnt und endet jeweils mit einer Verbeugung.
  • Bei der Wahl der Trainingsinhalte ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Möglich sind: Tandoku-Renshu (z.B. Ashi-Waza, Bewegungsfolgen, Aktion/Reaktion), Uchi-Komi (z.B. mit Gummiseil, Judogürtel oder Kimono), Ukemi-Waza (Roll- und Fallübungen in verschiedenen Ausführungen), Bewegungslernen (Fokus auf Qualität der Bewegungsausführung), Zirkeltraining, Tabata-Training, Spielformen und Gruppenspiele, Laufeinheiten, Mobilisationstraining (Schwunggymnastik), Dehnen & Stretching, Judo-Werte und allgemeines Judo-Wissen.